Bild: Pix­a­bay

Wenn die glit­zernd wei­ße Pracht zusam­men mit dem Weih­nachts­zau­ber lang­sam dahin­schmilzt, kann die­se sich in eine hin­ter­häl­ti­ge Gefahr ver­wan­deln: Mit dem Ein­satz des Tau­wet­ters kommt es ver­mehrt zu abge­hen­den Dach­la­wi­nen; ein Risi­ko, das ger­ne ver­nach­läs­sigt wird. 

Wäh­rend der Schnee­räum­pflicht rund ums eige­ne Grund­stück meist sehr pflicht­be­wusst nach­ge­kom­men wird, wird auf das Haus­dach oft ver­ges­sen. Bei star­kem Schnee­fall und beson­ders bei ein­set­zen­dem Tau­wet­ter sind Sie als Eigen­tü­mer jedoch ver­ant­wort­lich, die Umge­bung gegen mög­li­che Gefah­ren abzu­si­chern. Grund­sätz­lich gilt: je mehr Schnee in Ihrer Gegend fällt, je höher das Haus und je stei­ler das Dach, des­to mehr Schutz­maß­nah­men müs­sen Sie tref­fen. Dies gilt ins­be­son­de­re in schnee­rei­chen Regio­nen, wo die Bau­ord­nung im Spe­zi­el­len bei Steil­dä­chern eige­ne Schutz­vor­keh­run­gen vor­schreibt, sowie wenn Lawi­nen über öffent­li­chen Wegen oder Haus­ein­gän­gen abge­hen könnten. 

Doch auch im eige­nen Inter­es­se soll­ten Sie Dach­la­wi­nen vor­beu­gen, ansons­ten könn­ten die­se Ihnen selbst in Form von Scha­den­er­satz­for­de­run­gen nach Beschä­di­gun­gen oder gar Ver­let­zun­gen selbst auf den Kopf fal­len. Wer sich nicht dar­um küm­mert, Schnee­wech­ten und Eis­zap­fen zu ent­fer­nen, der haf­tet bei einem Unfall in vol­lem Umfang. Als ers­te Maß­nah­me kön­nen Warn­stan­gen und Hin­weis­schil­der auf­ge­stellt wer­den; die­se bie­ten jedoch kei­ne lang­fris­ti­ge Lösung, eine Räu­mung soll­te auf jeden Fall so schnell wie mög­lich erfol­gen. Zur Absi­che­rung soll­ten Sie mög­lichst Schnee­schutz­sys­te­me wie Schnee­fang­git­ter oder Schnee­stop­per mit­ein­pla­nen. Am bes­ten abge­si­chert sind Sie mit einer Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Haus- und Grund­be­sitz, denn solan­ge Sie als Eigen­tü­mer nicht mit zumin­dest beding­tem Vor­satz han­deln, wer­den Sach- und Per­so­nen­schä­den Drit­ter von die­ser gedeckt!

Die schwe­ren Schnee­mas­sen am Dach kön­nen jedoch auch Ihr eige­nes Heim beschä­di­gen, so kann es zum Bei­spiel zu Schnee­druck­schä­den oder auch zu Schnee­rutsch­schä­den kom­men. Wäh­rend Druck­schä­den im Rah­men der Sturm­scha­den­ver­si­che­rung gedeckt sind, sind durch rut­schen­de Schnee­mas­sen ent­stan­de­ne Schä­den nicht in jeder Sturm­scha­den­ver­si­che­rung versichert!

Soll­te es zu einem Scha­den­fall kom­men, so gilt es, die­sen mög­lichst genau zu doku­men­tie­ren, Namen und Adres­sen von Zeu­gen zu notie­ren sowie Fotos zu machen. Eine Scha­den­mel­dung bei Ihrem EFM-Ver­si­che­rungs­mak­ler soll­ten Sie sowohl als Haus­ei­gen­tü­mer als auch als Geschä­dig­ter schnellst­mög­lich machen. 

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