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Wie so vieles gibt es auch die Vignette mittlerweile digital. Welche der beiden Formen bevorzugt wird, ist hauptsächlich Geschmackssache. Ein paar Unterschiede sollte man jedoch beachten:

Der bedeutendste Unterschied zur analogen Vignette zum Kleben ist, dass die digitale Vignette nicht mehr an das Fahrzeug, sondern an das Kennzeichen gebunden ist. Das bringt vor allem für Inhaber von Wechselkennzeichen einen großen Vorteil. Dieser Unterschied kann jedoch auch zu Nachteilen führen, weshalb man vor dem Kauf gut überlegen sollte, welche Vignettenform sich besser für den eigenen Zweck eignet. 

Entscheidet man sich für eine digitale Vignette und kommt es zum Neukauf eines KFZ, ist es beispielsweise ratsam, das alte Kennzeichen weiterzuverwenden. Wird ein neues Kennzeichen beantragt, kann der Erwerb einer neuen Vignette notwendig werden. In einigen Fällen ist es jedoch möglich, einen Antrag zu stellen, um die digitale Vignette auf ein neues Kennzeichen umzuregistrieren:

Möglichkeit zur Umregistrierung der digitalen Vignette bei

  • Umzug:
    Kommt es zu einem Umzug in einen anderen politischen Bezirk und damit verbunden zu einer Kennzeichenänderung, verliert die Vignette ihre Gültigkeit, kann jedoch umregistriert werden.
  • Änderung/Erlöschung des Wunschkennzeichens:
    Kommt es zu einer Kennzeichenänderung da ein bestehendes Wunschkennzeichen erlischt, geändert wird oder ein neues Wunschkennzeichen angemeldet wird, ist ebenfalls ein Antrag auf Umregistrierung nötig.
  • Diebstahl/Verlust des Kennzeichens:
    Ein Kennzeichen wird neu zugewiesen, weil es zum Verlust oder Diebstahl des alten Kennzeichens kommt.
  • Diebstahl/Totalschaden des Fahrzeuges:
    Ein Kennzeichen wird neu ausgestellt, weil das dazugehörige Fahrzeug gestohlen wurde oder einen Totalschaden erlitten hat.

Wichtig: Eine Umregistrierung muss jedenfalls vor der nächsten Benützung der Autobahn und Schnellstraßen erfolgen, da ansonsten eine Strafe fällig wird.

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