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Gera­de im städ­ti­schen Bereich in Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern, wenn auch nicht immer erlaubt, ein sehr belieb­ter Abstell­platz: das Stiegenhaus. 

Klei­ne­re Schuh­schrän­ke oder Pflan­zen wer­den hier eben­so häu­fig abge­stellt wie teu­re Lauf­schu­he, Fahr­rä­der oder Rol­ler­skates. Direkt vor der Haus­tür sind sie für den nächs­ten Aus­flug immer griff­be­reit und lei­der auch oft­mals Objek­te der Begier­de bei Langfingern.

Ein Dieb­stahl im Stie­gen­haus pas­siert lei­der öfter als gedacht und die Täter wer­den nur sel­ten aus­ge­forscht. Was ist in einem sol­chen Fall zu tun? Zahlt die Haus­halts­ver­si­che­rung bei einem der­ar­ti­gen Dieb­stahl im Stiegenhaus?

Sind die gestoh­le­nen Objek­te in einer gemein­schaft­lich genutz­ten Flä­che gela­gert, so zahlt die Haus­halts­ver­si­che­rung Fahr­rä­der nur dann, wenn eine Sperr­vor­rich­tung wie ein Schloss auf­ge­bro­chen wur­de. Hier ist es wich­tig, dass unver­züg­lich die Poli­zei ver­stän­digt wird. Um eine rasche Scha­dens­ab­wick­lung zu gewähr­leis­ten, ist es emp­feh­lens­wert, sämt­li­che Wert­ge­gen­stän­de mit Fotos zu doku­men­tie­ren und Rech­nun­gen auch nach Ablauf von Garan­tien auf­zu­be­wah­ren. Das erleich­tert die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit der Ver­si­che­rung ungemein.

Da gera­de für Dieb­stäh­le in Stie­gen­häu­sern oder gemein­sa­men Fahr­rad­räu­men in der Haus­halts­ver­si­che­rung nur gerin­ge Ver­si­che­rungs­sum­men vor­ge­se­hen sind, emp­fiehlt es sich, wert­vol­le Gegen­stän­de direkt in der ver­sperr­ten Woh­nung zu lagern. Teu­re Fahr­rä­der und E‑Bikes soll­ten zusätz­lich mit einer Fahr­rad­ver­si­che­rung geschützt wer­den, da die Ver­si­che­rungs­sum­men hier­für in der Haus­halts­ver­si­che­rung oft nicht aus­rei­chen. Zusätz­lich deckt eine Fahr­rad­ver­si­che­rung auch den Dieb­stahl von gesi­cher­ten Fahr­rä­dern außer­halb des Ver­si­che­rungs­grund­stü­ckes, also auch auf den täg­li­chen Wegen zu Arbeit und Uni­ver­si­tät sowie bei Aus­flü­gen oder im Urlaub.

In die­sem Bereich ist eine ein­ge­hen­de Bera­tung not­wen­dig, um Ihr Hab und Gut wirk­lich opti­mal vor der­ar­ti­gen Gefah­ren mit einer Ver­si­che­rungs­lö­sung zu schützen.

Ihr EFM-Ver­si­che­rungs­mak­ler berät Sie gerne!

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