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Gerade im städtischen Bereich in Mehrfamilienhäusern, wenn auch nicht immer erlaubt, ein sehr beliebter Abstellplatz: das Stiegenhaus. 

Kleinere Schuhschränke oder Pflanzen werden hier ebenso häufig abgestellt wie teure Laufschuhe, Fahrräder oder Rollerskates. Direkt vor der Haustür sind sie für den nächsten Ausflug immer griffbereit und leider auch oftmals Objekte der Begierde bei Langfingern.

Ein Diebstahl im Stiegenhaus passiert leider öfter als gedacht und die Täter werden nur selten ausgeforscht. Was ist in einem solchen Fall zu tun? Zahlt die Haushaltsversicherung bei einem derartigen Diebstahl im Stiegenhaus?

Sind die gestohlenen Objekte in einer gemeinschaftlich genutzten Fläche gelagert, so zahlt die Haushaltsversicherung Fahrräder nur dann, wenn eine Sperrvorrichtung wie ein Schloss aufgebrochen wurde. Hier ist es wichtig, dass unverzüglich die Polizei verständigt wird. Um eine rasche Schadensabwicklung zu gewährleisten, ist es empfehlenswert, sämtliche Wertgegenstände mit Fotos zu dokumentieren und Rechnungen auch nach Ablauf von Garantien aufzubewahren. Das erleichtert die Kommunikation mit der Versicherung ungemein.

Da gerade für Diebstähle in Stiegenhäusern oder gemeinsamen Fahrradräumen in der Haushaltsversicherung nur geringe Versicherungssummen vorgesehen sind, empfiehlt es sich, wertvolle Gegenstände direkt in der versperrten Wohnung zu lagern. Teure Fahrräder und E-Bikes sollten zusätzlich mit einer Fahrradversicherung geschützt werden, da die Versicherungssummen hierfür in der Haushaltsversicherung oft nicht ausreichen. Zusätzlich deckt eine Fahrradversicherung auch den Diebstahl von gesicherten Fahrrädern außerhalb des Versicherungsgrundstückes, also auch auf den täglichen Wegen zu Arbeit und Universität sowie bei Ausflügen oder im Urlaub.

In diesem Bereich ist eine eingehende Beratung notwendig, um Ihr Hab und Gut wirklich optimal vor derartigen Gefahren mit einer Versicherungslösung zu schützen.

Ihr EFM-Versicherungsmakler berät Sie gerne!

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