Grillabende mit Freunden und der Familie gehören für viele zum Sommer wie das Skifahren zum Winter. Doch beim Grillen, egal ob mit einem Gas-, Kohle- oder Elektrogriller, ist in jedem Falle auch Vorsicht geboten. Jährlich verletzen sich viele Menschen bei Grillunfällen und auch Brandschäden passieren schneller als man denkt. Welcher Schutz besteht seitens der Versicherung?

Verletzt sich der Grillmeister beim Grillen selbst und erleidet zum Beispiel Verbrennungen, dann ist die medizinische Erstversorgung durch die Sozialversicherung gedeckt. Kommt es jedoch zu bleibenden Schäden, wäre die private Unfallversicherung zuständig, die für finanzielle Entschädigung bei dauernder Invalidität sorgt und oftmals als Trostpflaster auch Schmerzensgeld bietet. Ist ein Aufenthalt im Krankenhaus nötig, kann auch die private Krankenversicherung zum Zug kommen, welche etwa mit einer Genesung in der selbst gewählten Privatklinik oder einem Einzelzimmer punkten kann.

Wie sieht es aus, wenn es zu Beschädigungen kommt?

Kommt es durch das Grillen zu einem Brand und werden etwa Terrassenmöbel oder Ähnliches beschädigt, ist das ein Fall für die Haushaltsversicherung. Allerdings deckt diese Versicherung Schäden häufig nur dann, wenn der Brand nicht aufgrund grober Fahrlässigkeit ausgelöst wurde; der Griller darf also beispielsweise nie aus den Augen gelassen werden. In modernen Haushaltsversicherungen kann die grobe Fahrlässigkeit mit eingeschlossen werden und Ihre Chance auf Deckung somit erhöhen. Aber auch die Verwendung von Spiritus oder Brandbeschleuniger kann Ihren Versicherungsschutz aufheben.

Was passiert, wenn ich beim Grillen fremdes Eigentum beschädige?

In diesem Fall greift die Privathaftpflichtversicherung, die in der Regel Teil Ihrer Haushaltsversicherung ist – jedenfalls solange der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde und Sie auch dafür haftbar sind. Ein Beispiel: Sie legen die heiße Grillzange kurz ab und verpassen dabei der teuren Jacke Ihres Gastes eine zusätzliche Öffnung. In solchen Fällen schützt Ihre Haftpflichtversicherung, indem sie je nach Rechtmäßigkeit die Forderung abwehrt oder übernimmt. Das gilt auch, wenn Sie unabsichtlich einem Gast eine Verbrennung zufügen und die Person Schmerzensgeld fordert. Vorsicht ist immer geboten. Ein Windstoß kann ausreichen, um großen Schaden anzurichten. Stellen Sie sicher, dass Ihr Grill weit genug von entflammbaren Gegenständen entfernt ist und lassen Sie Vorsicht beim Grillen selbst walten. Außerdem sollten Sie immer zumindest einen Kübel Wasser oder einen Feuerlöscher bereithalten. Damit steht Ihrer erfolgreichen Grillfeier nichts mehr im Wege

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