Anfang März eröff­ne­te Mag. Julia Kar­all ihre neue Rechts­an­walts­kanz­lei in der Bahn­gas­se in Wie­ner Neu­stadt. Bespre­chungs­ter­mi­ne sind aber auch in Kirch­schlag mög­lich. Die Exper­tin in Sachen Immo­bi­li­en­recht stellt sich vor:

Ich bin in Kirch­schlag in der Buck­li­gen Welt auf­ge­wach­sen und somit mit dem Boten aus der Buck­li­gen Welt groß gewor­den. Daher freut es mich beson­ders, mei­ne Kanz­lei­er­öff­nung in die­sem Maga­zin bekannt geben zu kön­nen. 

Ein bedeu­ten­des Rechts­ge­biet mei­ner Kanz­lei ist die Abwick­lung von Lie­gen­schafts­über­tra­gun­gen, sei es in Form von Kauf, Tausch, Schen­kung oder sons­ti­gen Über­ga­be­ver­trä­gen. Beson­ders in der Buck­li­gen Welt gibt es traum­haf­te Grund­stü­cke (Bau­grün­de), Ein­fa­mi­li­en­häu­ser, in städ­ti­sche­ren Berei­chen Eigen­tums­woh­nun­gen. Wenn Sie Ihre Traum­im­mo­bi­lie gefun­den haben, beginnt meist die Suche nach einem Rechts­an­walt zur Abwick­lung des Kaufs samt Treu­hand­schaft. Die Ent­schei­dung für den Kauf eines Hau­ses oder Bau­grun­des, auf dem Sie sich Ihr künf­ti­ges Leben auf­bau­en, gehört zu den wich­tigs­ten unse­res Lebens. Daher soll­te auch die Wahl des Rechts­an­walts bzw. Treu­hän­ders gut über­legt sein. Ich bie­te mei­nen Man­dan­ten im Zuge der Ver­trags­ab­wick­lung ein Gesamt­pa­ket samt Ver­trags­er­rich­tung, Erklä­run­gen gegen­über dem jeweils zustän­di­gen Finanz­amt (Grund­er­werb­steu­er und gericht­li­che Ein­tra­gungs­ge­bühr) sowie Ein­tra­gung des Eigen­tums­rechts im Grund­buch. Dazu gehört selbst­ver­ständ­lich auch die Löschung von Las­ten aus dem Grund­buch, etwa Kre­di­te des Ver­käu­fers, die mit Pfand­rech­ten von Ban­ken besi­chert sind. Regel­mä­ßig sind auf Lie­gen­schaf­ten auch Rech­te Drit­ter, meist Ver­wand­ter des Ver­käu­fers, ein­ge­tra­gen, die im Zuge der Ver­trags­ab­wick­lung aus dem Grund­buch zu löschen sind, um den Käu­fer vor bösen Über­ra­schun­gen zu schüt­zen. Für die Ver­käu­fer stellt sich bei Lie­gen­schafts­ver­käu­fen unaus­weich­lich die Fra­ge, ob Immo­bi­li­en­er­trag­steu­er zu bezah­len ist und in wel­cher Höhe die­se anfällt. Für mich ist es selbst­ver­ständ­lich, auch den Ver­käu­fer hin­sicht­lich der Immo­bi­li­en­er­trag­steu­er zu bera­ten und sämt­li­che Erklä­run­gen gegen­über dem zustän­di­gen Finanz­amt abzu­ge­ben. 

Soll­ten Sie Ihre Traum-Immo­bi­lie gefun­den haben und einen Rechts­an­walt zur Ver­trags­er­rich­tung suchen, ste­he ich Ihnen ger­ne zur Ver­fü­gung. Ver­ein­ba­ren Sie tele­fo­nisch unter 02622 / 26 977 ein Bera­tungs­ge­spräch in mei­ner Kanz­lei. Gegen tele­fo­ni­sche Vor­anmel­dung sind Bespre­chungs­ter­mi­ne auch im K‑Haus (Altes Kino) in Kirch­schlag möglich.

Rechts­an­wäl­tin
Mag. Julia Kar­all
Bahn­gas­se 44/1. OG
2700 Wie­ner Neu­stadt
T 02622/26977
F DW ‑20
E info@​jk-​rechtsanwalt.​at